Mieten auf Mallorca
  AGBs
 

AGB´s
Die folgenden Ausführungen dienen nicht etwa der Abscheckung, sondern der Klarheit.

Lassen Sie sich davon nicht die Vorfreude nehmen!
 
 
 Auszug aus den Vermietbedingungen mit AS-rent (Mietcentrale)
 
 
 

Das Fahrzeug, Fahrrad jeglicher Art darf nur im Beisein des Mieters gefahren werden.
Der Mieter haftet für das Verschulden Dritter wie für eigenes.

 
 
 
 Technische Veränderungen an dem Fahrzeug, Fahrrad jeglicher Art sind mit dem Vermieter vor der Durchführung abzustimmen.
Ausgenommen davon sind Justagen an Sätteln und Lenkern. Dabei sind die Regeln der Technik zu beachten, insbesondere Lastgrenzen und Stop-Marken bei Sattelstützen und Lenkervorbau.
 
 
 
 Das Fahrzeug, Fahrrad jeglicher  Art ist in keiner Weise durch den Vermieter versichert.
 

Der (die) Mieter(in) verpflichtet sich daher, bei Diebstahl oder Verlust den Wiederbeschaffungswert zu erstatten.

 
 
 
 Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter deren Kosten, sofern die Ursache weder auf unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges, Fahrrades jeglicher Art durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Davon ausgenommen sind Schäden an den Laufrädern (z.B. Speichenbruch, Reifenpanne).
 

Diese sind vom Mieter(in) auf eigene Kosten zu beheben.

 
 Der (die) Mieter(in) hat den Vermieter event. Mängel, die an dem Fahrzeug, Fahrrad  jeglicher Art  sind, vor Beginn der Mietzeit  zu deklarieren.
 

Für Schäden, die aus der Benutzung des Fahrzeuges, Fahrrades jeglicher Art entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Die Haftpflicht liegt für alle Schäden beim Mieter(in).

 
 Der Vermieter hat außerdem das Recht für die Zeit des Ausfalles bei Beschädigung oder Diebstahl des  Fahrzeuges, Fahrrades jeglicher  Art, ein Tagesausfallsgeld zu berechnen.
 


Bei einem Unfall hat der (die) Mieter(in) dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeuges / Fahrrades, über alle Einzelheiten zu unterrichten.

 
 Der (die) Mieter(in) hat das Fahrzeug, Fahrrad jeglicher Art am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort (ohne besondere Absprache gilt die im Vertragsformular genannte Adresse des Vermieters oder an dem Standort wo es gemietet wurde ) zurückzugeben. Eine Rückgabe zu einem anderen Zeitpunkt ist mit dem Vermieter rechtzeitig abzusprechen. Ein Anspruch auf frühere Rückgabe besteht aber nicht.
 

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

Diese AGB´s beziehen sich nur auf ahrzeuge die direkt bei der Mietcentrale - AS-rent gemietet werden.

Die Fahrräder sind im sauberen Zustand zurückzugeben.

Gerichtstandort ist Palma de Mallorca.
Stand: 01.04.2007

 
 
 
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